Ein unabhängiges Gutachten ist die Basis zur Wahrung Ihrer Ansprüche

Ein unabhängiges Gutachten ist die Basis zur Wahrung Ihrer Ansprüche

Ihr Spezialst für Schadensgutachten – von LKW über PKW bis Motorrad

Nach einem unverschuldeten Unfall mit Ihrem Fahrzeug sollten Sie genau überlegen, wen Sie zur Schadensregulierung zuerst informieren, um Ihren Schaden möglichst reibungslos in voller Höhe ersetzt zu bekommen. Gerne stehen wir Ihnen als unabhängiges Gutachterbüro von Anfang an mit unserer Erfahrung zur Seite – zur Wahrung Ihrer Interessen.

Wir raten Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall auf jeden Fall zu einem von Ihnen selbst beauftragten Schadensgutachten bei einem freien Sachverständigen. Es enthält neben der Feststellung der Höhe der Reparaturkosten auch entscheidende Angaben wie zum Beispiel die Höhe einer vorliegenden Wertminderung Ihres Fahrzeuges.

Auf Schadensgutachten haben wir uns spezialisiert. Sprechen Sie uns nach einem Unfall gerne direkt an.

Ein fundiertes Schadensgutachten beinhaltet

Sie haben das Recht, bei einem unverschuldeten Unfall Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl auf Kosten der gegnerischen Versicherung reparieren zu lassen. Lassen Sie Ihr unfallbeschädigtes Fahrzeug nicht reparieren, können Sie Ihren Schaden auf Basis des Sachverständigengutachtens abrechnen – bei älteren Fahrzeugen eventuell mit Abzügen. Gerne erläutere ich Ihnen hierzu alle für Sie wichtigen Rahmenbedingungen.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie zahlen müssten, um ein Fahrzeug wie Ihres wieder kaufen zu können. Liegen die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten mehr als 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, ist eine Reparatur wirtschaftlich unvernünftig (Totalschaden) und Sie erhalten grundsätzlich nur den Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeuges abzüglich des Restwertes. Die genauen Details zur Reparaturkostenübernahme in Ihrem Fall kann ich Ihnen gerne darlegen.

Beim Restwert handelt es sich um den Wert des Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall, den es im nicht reparierten Zustand besitzt. Zu diesem Betrag können Sie es noch verkaufen. Die Restwertermittlung ist Aufgabe eines KFZ-Sachverständigen. Berücksichtigt werden bei der Wertermittlung vor allem auch örtliche Besonderheiten. Genaue Informationen zur Restwertermittlung für Ihr Fahrzeug gebe ich Ihnen gerne weiter.

Bei erheblicher Beschädigung eines Fahrzeugs wird vom Gutachter unter Berücksichtigung von Alter und Fahrleistung ermittelt, um wie viel der Verkaufspreis trotz des reparierten Unfallschadens gesunken ist. Dieser Betrag steht dem Geschädigten zu. Ihren Anspruch auf Wertminderung kann ich gerne für Sie prüfen und darlegen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können, aber keinen Mietwagen anmieten, steht Ihnen für diese Zeit eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Voraussetzung ist, dass das Unfallfahrzeug repariert oder ein Ersatzfahrzeug gekauft wird. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Fahrzeugklasse des beschädigten KFZ, der so genannten Nutzungsausfallklasse. In meinem Gutachten ermittle ich Ihre persönlichen Ansprüche bezüglich Nutzungsausfall.

In der gesamten Zeit des Reparaturvorgangs haben Sie als Unfallgeschädigter Anspruch auf einen Ersatz- also Mietwagen. Es darf immer ein zu Ihrem beschädigten Fahrzeug vergleichbares KFZ angemietet werden. Um welche Mietfahrzeugklasse eines Vermieters es sich beim verunfallten Fahrzeug handelt, wird im Gutachten festgestellt. Die Einstufung Ihres Wagens kann ich Ihnen gerne erläutern.

Für die gesamte Zeit, die es dauert, bis das Fahrzeug fachmännisch repariert oder ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug beschafft werden kann, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen. Welche Zeit hierfür voraussichtlich einzuplanen ist, wird ebenfalls im Schadensgutachten ermittelt. Eine nachvollziehbare Einschätzung des voraussichtlichen Nutzungsausfalls ist Teil meines Gutachtens.

Ein fundiertes Schadensgutachten beinhaltet

Schadensgutachten für alle Fahrzeugklassen

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Was Sie wissen sollten

Als Unfallgeschädigter haben Sie immer das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl.

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